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GUSINJAC IMMOBILIEN
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Wann muss ich den Makler bezahlen?Aufgrund unserer vollständigen erfolgsbasierten Arbeitsweise ist die Zahlung unserer Maklerprovision erst bei Abschluss des notariellen Kaufvertrages fällig. Daher sind Sie weder zu Vorleistungen verpflichtet, noch müssen Sie Kosten für den Fall eines erfolglosen Immobilienverkaufs befürchten.
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Wer muss den Makler bezahlen?Die Maklerprovision wird gerechterweise zu gleichen Teilen zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt. Das bedeutet für Sie, dass Sie lediglich 50% der Kosten tragen, während Sie den vollen Umfang unserer Dienstleistung erhalten.
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Wie hoch ist die Maklerprovision?Unsere Maklerprovision entspricht dem branchenüblichen Durchschnitt von 3,57%, einschließlich der gesetzlich geltenden MwSt. Aufgrund der Tatsache, dass unsere Verkaufspreise im Vergleich zu privaten Verkäufen deutlich höher sind, relativiert sich die Provision automatisch.
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Kann ich auch mehrere Makler beauftragen?Es ist grundsätzlich möglich, mehrere Makler mit dem Verkauf eines Objekts zu beauftragen. Allerdings empfehlen wir als seriöses Unternehmen diese Vorgehensweise nicht. Wenn mehrere Makler gleichzeitig ein Objekt anbieten, kann dies in der Außendarstellung häufig den Eindruck von Unseriosität erwecken und Fragen aufwerfen. Als professionelles Maklerbüro arbeiten wir, wie viele namhafte Mitbewerber, ausschließlich im qualifizierten Alleinauftrag. Dies bedeutet, dass wir für eine vorab festgelegte Dauer exklusiv berechtigt sind, das Objekt zu verkaufen. Durch diesen Alleinauftrag können Sie sicher sein, dass wir all unsere Ressourcen einsetzen, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen und den Verkauf zielgerichtet und umfassend zu betreuen.
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